Verwaltungsgerichtshof
20.03.2018
Ra 2016/05/0109
Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag betrifft "civil rights" im Sinne des Artikel 6, MRK. Wird gegen eine aus Artikel 6, MRK abgeleitete Verhandlungspflicht verstoßen, ist eine nähere Prüfung der Relevanz dieses Mangels nicht erforderlich vergleiche etwa VwGH 29.3.2017, Ra 2016/05/0103, 0104, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050109.L01