Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0109

Rechtssatz

Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag betrifft "civil rights" im Sinne des Artikel 6, MRK. Wird gegen eine aus Artikel 6, MRK abgeleitete Verhandlungspflicht verstoßen, ist eine nähere Prüfung der Relevanz dieses Mangels nicht erforderlich vergleiche etwa VwGH 29.3.2017, Ra 2016/05/0103, 0104, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050109.L01