Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2015/03/0005 B 24. Mai 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Der Lauf der Mängelbehebungsfrist wird durch die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrages nicht unterbrochen vergleiche etwa VwGH vom 13. Dezember 2012, 2012/16/0195).