Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0082 B 3. August 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG bietet keine Handhabe, eine in dem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH seiner Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die vom VwGH geäußerte Rechtsansicht bekämpfen zu können (Hinweis B 27.6.1989, 89/04/0095).