Verwaltungsgerichtshof
20.03.2018
Ra 2016/05/0027
GRS wie Ra 2015/05/0051 E 29. März 2017 RS 7
Bei sachverhaltsbezogenem Vorbringen der beschwerdeführenden Parteien ist vom VwG eine mündliche Verhandlung durchzuführen, dies sogar dann, wenn kein Antrag auf eine solche gestellt worden ist vergleiche zum Ganzen etwa das E vom 24. Jänner 2017, Ra 2015/05/0035, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050027.L02