Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/05/0051 E 29. März 2017 RS 7

Stammrechtssatz

Bei sachverhaltsbezogenem Vorbringen der beschwerdeführenden Parteien ist vom VwG eine mündliche Verhandlung durchzuführen, dies sogar dann, wenn kein Antrag auf eine solche gestellt worden ist vergleiche zum Ganzen etwa das E vom 24. Jänner 2017, Ra 2015/05/0035, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050027.L02