Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0021

Rechtssatz

Paragraph 37, Absatz 4, Ziffer 4, AWG 2002 stellt nicht auf die Erhöhung eines Störfallrisikos, sondern vielmehr auf Änderungen, die nachteilige Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt haben können - wie im vorliegenden Fall die deutliche Erhöhung der Lagermenge in der Halle -, ab.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050021.L02