Verwaltungsgerichtshof
27.02.2018
Ra 2016/05/0021
Paragraph 37, Absatz 4, Ziffer 4, AWG 2002 stellt nicht auf die Erhöhung eines Störfallrisikos, sondern vielmehr auf Änderungen, die nachteilige Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt haben können - wie im vorliegenden Fall die deutliche Erhöhung der Lagermenge in der Halle -, ab.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050021.L02