Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2018

Geschäftszahl

Ro 2016/05/0009

Rechtssatz

Um eine taugliche Einwendung in Bezug auf die heranrückende Bebauung zu erheben, muss der Nachbar vorbringen, welche zulässigen Emissionen von dem auf seinem Grundstück befindlichen Gewerbebetrieb ausgehen (Hinweis VwGH 13.12.2016, Ra 2016/05/0107, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016050009.J04