Verwaltungsgerichtshof
21.12.2016
Ra 2016/04/0130
GRS wie Ra 2014/04/0036 E 9. September 2015 RS 3
Ausschreibungsbestimmungen sind nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auszulegen. Im Zweifel sind Festlegungen in der Ausschreibung gesetzeskonform und sohin in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Bestimmungen zu lesen vergleiche den hg. Beschluss vom 18. März 2015, Ra 2015/04/0017, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040130.L01