Verwaltungsgerichtshof
01.02.2017
Ro 2016/04/0054
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2016/04/0055
Nach der Rechtsprechung des VwGH zur vertieften Angebotsprüfung nach Paragraph 125, BVergG 2006 ist es Aufgabe des Auftraggebers, die Angemessenheit der Preise (gegebenenfalls im Rahmen einer vertieften Angebotsprüfung) zu beurteilen (Hinweis E vom 17. September 2014, 2012/04/0016, mwN). Die Frage der vertieften Angebotsprüfung ist jedenfalls nicht auf der Ebene der Prüfung der Ausschreibung zu behandeln.
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016040054.J05