Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2016

Geschäftszahl

Fr 2016/04/0006

Rechtssatz

Gegen Entscheidungen des VwGH sieht das Gesetz - ohne Rücksicht darauf, ob die Entscheidung durch Beschluss des Senates oder des Berichters ergangen ist - generell kein Rechtsmittel vor vergleiche zur Rechtslage vor Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz mit 1. Jänner 2014 etwa den B vom 28. Februar 2012, 2011/09/0216, mwN). Das mit "Beschwerde" bezeichnete Rechtsmittel gegen einen Beschluss des VwGH betreffend Abweisung eines Antrags auf Verfahrenshilfe war daher als unzulässig zurückzuweisen.