Verwaltungsgerichtshof
20.12.2016
Ra 2016/03/0113
Bei der Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist angesichts des mit dem Waffenbesitz verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ein strenger Maßstab anzulegen; so ist es etwa nicht entscheidend, ob ein Zugriff auf die Waffe durch Unberechtigte tatsächlich erfolgte vergleiche VwGH vom 23. November 2009, 2007/03/0180, mwH).