Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/03/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/03/0148 E 21. Oktober 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Ernsthafte Selbstmordabsichten rechtfertigen die Verhängung eines Waffenverbots (Hinweis E vom 29. Oktober 2009, 2008/03/0029 und E vom 29. Mai 2009, 2006/03/0087, mwN). Derartige Absichten müssten sich aber nicht nur bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit, sondern auch noch bei Erlassung des Waffenverbots durch die Behörde feststellen lassen, um die Gefährdungsprognose im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996 nachvollziehbar zu machen.