Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0266

Rechtssatz

Weitere Anträge auf Abänderung des Beschlusses des VwGH, mit welchem das Verfahren wegen Unterlassung der Mängelbehebung eingestellt wurde, können ohne Bearbeitung zu den Akten genommen werden vergleiche B 27. Juni 2014, Ra 2014/02/0001).