Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/01/0289

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/01/0198 B 17. November 2015 RS 5

Stammrechtssatz

Eine am letzten Tag der Revisionsfrist im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverwaltungsgericht nach Ablauf der in Paragraph 20, Absatz eins, GO BVwG 2014 festgesetzten Amtsstunden eingebrachte Revision ist verspätet.