Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/01/0289

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/19/0109 B 5. Oktober 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Die (im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte) "Teilnehmer-Direktzustellung" ist die - technisch eröffnete - Möglichkeit der direkten Übermittlung von Schriftstücken im Rahmen von für den elektronischen Rechtsverkehr verwendeten EDV-Programmen zwischen Teilnehmern des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie dient in erster Linie der Übermittlung von für einen Prozessgegner bestimmten Gleichschriften im zivilgerichtlichen Verfahren durch eine Partei des Verfahrens an eine andere Verfahrenspartei. Diesbezüglich findet sich eine Rechtsgrundlage etwa in Paragraph 112, ZPO, der eine solche Übersendung auch mittels elektronischer Post ermöglicht.