Verwaltungsgerichtshof
28.03.2017
Ra 2016/01/0267
Soweit der Revisionswerber zum Nachweis seiner Minderjährigkeit bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Einvernahme seiner in Österreich lebenden Brüder beantragte, handelt es sich dabei nicht um sonstige geeignete und - im Vergleich zu unbedenklichen Urkunden - gleichwertige Bescheinigungsmittel iSd Paragraph 13, Absatz 3, BFA-VG 2014.