Verwaltungsgerichtshof
24.01.2018
Ra 2016/01/0127
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2016/01/0128
Ein allein durch beharrliche Missachtung der fremden- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften erwirkter Aufenthalt kann keinen Anspruch aus Artikel 8, MRK bewirken, zumal eine andere Auffassung sogar zu einer Bevorzugung dieser Gruppe gegenüber sich rechtstreu Verhaltenden führen würde (Hinweis VfSlg. 19.086).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016010127.L04