Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/01/0127

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2016/01/0128

Rechtssatz

Ein allein durch beharrliche Missachtung der fremden- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften erwirkter Aufenthalt kann keinen Anspruch aus Artikel 8, MRK bewirken, zumal eine andere Auffassung sogar zu einer Bevorzugung dieser Gruppe gegenüber sich rechtstreu Verhaltenden führen würde (Hinweis VfSlg. 19.086).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016010127.L04