Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/01/0127

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2016/01/0128

Rechtssatz

Die Zurückweisung eines Asylantrages nach Zulassung des Verfahrens ist auch dann rechtmäßig, wenn der Behörde der Zurückweisungsgrund bereits zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt war und in der Folge nicht weggefallen ist (VwGH 23.9.2014, Ra 2014/01/0121, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016010127.L02