Verwaltungsgerichtshof
27.12.2017
Ra 2016/01/0127
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2016/01/0128
Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG 2005 - Die Revisionswerber legen im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht hinreichend dar, dass mit ihrer Abschiebung nach Polen ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre vergleiche den Beschluss des VwGH vom 8.4.2016, Ra 2016/18/0049), zumal in der vorliegenden Konstellation (vierter Asylantrag nach drei rechtskräftigen zurückweisenden Entscheidungen bzw. Ausweisungen nach Polen, zweimalige Abschiebung der Revisionswerber dorthin) ein erhebliches öffentliches Interesse an einem geordneten Fremdenwesen besteht.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016010127.L01