Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/20/0296

Rechtssatz

Eine familiäre Beziehung unter erwachsenen Geschwistern fällt dann unter den Schutz des ("Familienlebens" iSd) Artikel 8, Absatz eins, MRK, wenn zusätzliche Merkmale der Abhängigkeit hinzutreten, die über die üblichen Bindungen hinausgehen (Hinweis E vom 15. Dezember 2015, Ra 2015/19/0149, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/20/0297

Ra 2015/20/0299

Ra 2015/20/0298