Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/20/0030

Rechtssatz

Der Asylweber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, begründete seinen Antrag auf internationalen Schutz damit, dass er eine außereheliche Beziehung mit einem Mädchen gehabt habe, dessen Familie ihn nun verfolge und deren Mitglieder ihn bereits verletzt hätten. Es ist dem BVwG beizupflichten, dass das Vorbringen des Asylwerbers zur Verfolgung durch Familienangehörige seiner Freundin zwecks "Wiederherstellung der verlorenen Familienehre" nicht die erforderliche Verknüpfung mit einem Konventionsgrund aufweist. In so einem Fall ist jedoch zu klären, ob allenfalls der Heimatstaat des Betroffenen aus den in Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, der GFK genannten Gründen nicht bereit ist, Schutz zu gewähren.