Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/20/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/18/0112 E 28. Jänner 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verquickung von Staat und Religion besteht in muslimischen Staaten das Erfordernis einer Prüfung auch dem Schutz religiöser Werte dienender Strafvorschriften unter dem Gesichtspunkt einer unterstellten politischen Gesinnung. Die völlige Unverhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen, die wegen eines Verstoßes gegen bestimmte im Herkunftsstaat gesetzlich verbindlichen Moralvorstellungen drohen, kann unter diesem Blickwinkel asylrelevant sein (Hinweis E vom 19. November 2010, 2008/19/0206, mwN).