Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/19/0222

Rechtssatz

In dem vom VwGH aufgelegten, vom Antragsteller verwendeten Formblatt "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer außerordentlichen Revision" ist sogleich nach der soeben wiedergegebenen Überschrift (überdies in Fettdruck) auf der ersten Seite der Vermerk enthalten: "Hinweis: Dieser Antrag ist beim VwGH einzubringen". Schon deswegen kann keine Rede davon sein, dass der Irrtum hinsichtlich der Einbringungsstelle bloß auf leichter Fahrlässigkeit beruht hätte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015190222.L02