Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/18/0010

Rechtssatz

Zwar ist es im Hinblick auf wohlbegründete Furcht nicht zumutbar, sich des Schutzes des Heimatstaates zu bedienen, wenn die bei Verfolgung durch Privatpersonen in Erwägung zu ziehende Inanspruchnahme staatlichen Schutzes asylrelevante Verfolgung durch den Staat verursachen würde vergleiche VwGH vom 20. Mai 2015, Ra 2015/20/0030, mwN), allerdings stellt die bloße Ladung im Gefolge einer Anzeige für sich genommen noch keine (staatliche) Verfolgung im asylrechtlichen Sinn dar vergleiche zur Unterscheidung zwischen "persecution" und "prosecution" etwa VwGH vom 27. Mai 2015, Ra 2014/18/0133, mwN).