Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/17/0084

Rechtssatz

Ein Streithelfer, der auf der Seite der revisionswerbenden Partei in das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eintritt, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Beitritt als mitbeteiligte Partei auf Seiten der revisionswerbenden Partei findet im VwGG sohin keine Deckung vergleiche VwGH vom 9. September 2015, Ro 2015/03/0002).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015170084.L02