Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2015

Geschäftszahl

Ro 2015/16/0029

Rechtssatz

Da im vorliegenden Revisionsfall der Strafbarkeit für die in Rede stehenden Umsatzsteuerbeträge für die verfahrensgegenständlichen Monate im Zusammenhang mit der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG das Hindernis der Verjährung nach Paragraph 31, Absatz eins, FinStrG entgegen steht, ist die Strafbarkeit der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG nicht ausgeschlossen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015160029.J04