Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.2015

Geschäftszahl

Ro 2015/16/0019

Rechtssatz

Wetten unterliegen dem Gebührengesetz, wenn diese nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei einer - dem Gebührengesetz unterliegenden - Sportwette darum, dass auf den Ausgang von sportlichen Wettkämpfen gewettet wird, die unabhängig von den Partnern des Wettvertrages stattfinden und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt sind, sodass dem Wettenden die Möglichkeit der Einschätzung der Stärke der beteiligten Mannschaften, Sportler - oder bei Hunde- oder Pferderennen - der Tiere offen steht vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. April 2012, 2008/17/0175).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015160019.J02