Verwaltungsgerichtshof
29.03.2017
Ra 2015/15/0044
Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 28. Jänner 2003, 2000/14/0063, präzisiert hat, können Kurswertänderungen insbesondere dann (ausnahmsweise) dem Bereich der Erzielung von Zinserträgen zugeordnet werden, wenn die Wertminderung des Vermögensstammes bereits bei Eingehen der Kapitalinvestition feststeht. Dazu müssen Sachverhaltsfeststellungen getroffen werden, nach welchen die später eingetretenen Kursentwicklungen der Anleihe von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit haben erwartet werden können vergleiche auch VwGH vom 2. September 2009, 2008/15/0043).