Verwaltungsgerichtshof
29.03.2017
Ra 2015/15/0044
Entscheidend für die steuerliche Zuordnung eines Tilgungsverlustes aus einem Anleiheerwerb im Sinne des Paragraph 12, Absatz 2, KStG 1988 ist nicht, ob dieser durch einen ursprünglichen Ausgabeaufschlag oder einen späteren Erwerb über dem Einlösewert begründet ist, sondern ob ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zu steuerfreien Zinseinkünften erweislich ist.