Verwaltungsgerichtshof
30.06.2015
Ro 2015/15/0015
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2015/15/0003 E 30.06.2015
Erläuterungen zur Regierungsvorlage können im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2012/15/0004, mwN). Gleiches gilt auch für Erläuterungen zu einem Initiativantrag.
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015150015.J01