Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2017

Geschäftszahl

Ro 2015/12/0017

Rechtssatz

Die Kennzeichnung der an die elektronische Zustelladresse des Mitbeteiligten übermittelten Bescheidausfertigung als "Gleichschrift" verhindert eine wirksame Zustellung nicht.