Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2018

Geschäftszahl

Ro 2015/12/0013

Rechtssatz

Dass der Gesetzgeber betreffend Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern davon ausging, dass sie der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, ergibt sich schon daraus, dass er für sie in Paragraph 4, Absatz 3, BVG Begrenzung von Bezügen 1997 eine Ausnahmeregelung zu Paragraph 4, Absatz eins, legcit traf.