Verwaltungsgerichtshof
31.08.2015
Ro 2015/11/0012
Wie die Materialien zum VwGVG 2014 Regierungsvorlage 2009 Blg NR 24. GP, 7) erkennen lassen, sind die Wiederaufnahmsgründe des Paragraph 32, Absatz eins, VwGVG 2014 denjenigen des Paragraph 69, Absatz eins, AVG nachgebildet. Auf das bisherige Verständnis dieser Wiederaufnahmsgründe kann folglich zurückgegriffen werden vergleiche auch zum Rückgriff auf Paragraph 69, Absatz 3, AVG hinsichtlich der Wiederaufnahme von Amts wegen nach Paragraph 32, Absatz 3, VwGVG 2014 den B vom 24. Februar 2015, Ra 2015/05/0004).