Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.08.2015

Geschäftszahl

Ro 2015/11/0012

Rechtssatz

Mit der Rechtskraft eines nach Paragraph 52 a, Absatz eins, VStG ergangenen Abänderungsbescheides wird die frühere Entscheidung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, und der Abänderungsbescheid tritt an die Stelle der früheren Entscheidung (Hinweis B vom 20. Dezember 1993, Zl. 93/02/0242).