Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/11/0004

Rechtssatz

Beim Ersatz des Verdienstentganges handelt es sich um ein "civil right" im Sinne des Artikel 6, MRK, weil es um ein wirtschaftlich signifikantes Recht geht, das in die Existenzgrundlage des Antragstellers eingreift vergleiche EGMR 24. Juni 1993, Schuler-Zgraggen v. Switzerland, Application no. 14518/89).