Verwaltungsgerichtshof
27.04.2015
Ra 2015/11/0004
Beim Ersatz des Verdienstentganges handelt es sich um ein "civil right" im Sinne des Artikel 6, MRK, weil es um ein wirtschaftlich signifikantes Recht geht, das in die Existenzgrundlage des Antragstellers eingreift vergleiche EGMR 24. Juni 1993, Schuler-Zgraggen v. Switzerland, Application no. 14518/89).