Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/10/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/16/0027 B 1. Juni 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz räumt gegen den - gemäß Paragraph 14, Absatz 2, VwGG durch den Berichter zu fassenden - Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel nicht ein.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/10/0101

Ra 2015/10/0100