Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/10/0090

Rechtssatz

Beim Anspruch des Angehörigen, der - unter Hintanstellung einer sonstigen Verdienstmöglichkeit - genau jene Pflegeleistungen erbringt, für die das Pflegegeld gewährt wird, handelt es sich um einen Anspruch auf Entschädigung in der Höhe des Pflegegeldes, um ein "ohne weiteres erzielbares Einkommen", somit zumindest um einen rasch liquidierbaren Anspruch.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015100090.L04