Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/09/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/09/0007 E 17. Februar 2015 RS 8

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 24, Absatz 4, VwGVG 2014 kommt ein Entfall der Verhandlung dann nicht in Betracht, wenn Artikel 6, MRK und Artikel 47, GRC die Durchführung einer solchen gebieten. Eine Verhandlung vor dem VwG ist daher durchzuführen, wenn es um 'civil rights' oder 'strafrechtliche Anklagen' iSd Artikel 6, MRK oder um die Möglichkeit der Verletzung einer Person eingeräumter Unionsrechte (Artikel 47, GRC) geht und eine inhaltliche Entscheidung in der Sache selbst getroffen wird vergleiche E 9. September 2014, Ro 2014/09/0049).