Verwaltungsgerichtshof
17.03.2016
Ra 2015/08/0206
Will der Dienstgeber das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses durch die Aufnahme einer Beschäftigung ohne seine Zustimmung bzw. ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung verhindern, so muss er ein wirksames Kontrollsystem errichten bzw. entsprechende Weisungen erteilen und deren Befolgung sicherstellen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2014, Zl. 2012/08/0207, mwN).