Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/08/0109 E 15. Oktober 2014 RS 3

Stammrechtssatz

In solchen Fällen, in denen der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid erst im Laufe des Quartals vorliegt, muss eine darauf gestützte Nachtragsvorschreibung jedenfalls nicht vor Beginn des nächsten Quartals vorgenommen werden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, 98/08/0177).