Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0173

Rechtssatz

Im Hinblick auf das Wesen der Sozialversicherung wird die Mehrfachversicherung bei unselbständig Erwerbstätigen auf Grund mehrerer verschiedener unselbständiger Beschäftigungen durch das Gesetz nicht ausgeschlossen vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 10. April 2013, 2011/08/0180, und vom 23. Juni 2010, 2006/06/0080).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/08/0043