Verwaltungsgerichtshof
14.09.2016
Ra 2015/08/0145
Das Rechtsmittel, über welches das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, bleibt im Fall eines zulässigen Vorlageantrages dennoch die Beschwerde. Der Vorlageantrag richtet sich nach dem VwGVG nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015080145.L01