Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0145

Rechtssatz

Das Rechtsmittel, über welches das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, bleibt im Fall eines zulässigen Vorlageantrages dennoch die Beschwerde. Der Vorlageantrag richtet sich nach dem VwGVG nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015080145.L01