Verwaltungsgerichtshof
11.04.2018
Ra 2015/08/0038
Von gegenüber dem Haftungspflichtigen festgestellten Beitragsschulden kann allerdings so lange nicht gesprochen werden, als noch ein Streit über die Haftungsverpflichtung selbst nach Paragraph 68, Absatz eins, ASVG besteht vergleiche VwGH 26.5.2004, 2001/08/0209).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080038.L05