Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0038

Rechtssatz

Von gegenüber dem Haftungspflichtigen festgestellten Beitragsschulden kann allerdings so lange nicht gesprochen werden, als noch ein Streit über die Haftungsverpflichtung selbst nach Paragraph 68, Absatz eins, ASVG besteht vergleiche VwGH 26.5.2004, 2001/08/0209).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080038.L05