Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2015

Geschäftszahl

Ro 2015/08/0026

Rechtssatz

Will das Verwaltungsgericht die Sache an die Behörde zurückverweisen, so ist die in der Sache ergangene Beschwerdevorentscheidung gemäß Paragraph 28, Absatz 3, 2. Satz oder Absatz 4, VwGVG aufzuheben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015080026.J14