Verwaltungsgerichtshof
01.10.2015
Ro 2015/08/0020
Eine Kontrolle der bloßen Arbeitsergebnisse bzw. Kontrollen durch Dritte stehen mit dem Vorliegen eines freien Dienstvertrags nicht im Widerspruch vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 17. Oktober 2010, Zl. 2010/08/0256 (Hausbetreuer), und vom 19. Dezember 2012, Zl. 2012/08/0224 (Disponent)).