Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0163

Rechtssatz

Der Personenkreis, dem in einem vereinfachten Verfahren keine Parteistellung zukommt hat sehr wohl das Recht, die Frage prüfen zu lassen, ob überhaupt die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens gegeben sind; insoweit kommt diesen Personen Parteistellung zu vergleiche E VfGH 3. März 2001, G 87/00, VfSlg 16103 aus 2001,; E 9. Oktober 2002, 2002/04/0130; E 23. Februar 2012, 2008/07/0012).