Verwaltungsgerichtshof
31.03.2016
Ra 2015/07/0163
Paragraph 37, Absatz 3, AWG 2002 umschreibt (lediglich) die Projekte näher, die einem vereinfachten Verfahren zu unterziehen sind. Diese Bestimmung enthält aber selbst keine "einschränkenden" verfahrensrechtlichen Regelungen. Daran scheitert das Vorbringen der Rw, dass die Verfahrensgarantieren der GRC einer Anwendbarkeit des Paragraph 37, Absatz 3, AWG 2002 entgegenstünden.