Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/07/0070 B 23. Februar 2017 RS 6

Stammrechtssatz

Hätte eine - unter gleichzeitiger Beschränkung des Maßes der Wasserbenutzung bzw. Vorschreibung notwendiger Restwassermengen iSd Paragraph 13, Absatz 4, WRG 1959 - erteilte wasserrechtliche Bewilligung eine Verletzung von Rechten des unterliegenden Kraftwerksbetreibers zur Folge, so dürfte die wasserrechtliche Bewilligung nicht erteilt werden.