Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2015

Geschäftszahl

Ro 2015/07/0032

Rechtssatz

Die Rechtswirkungen eines Kenntnisnahmebescheides können sich nur dann entfalten, wenn ein aufrechter Genehmigungsbescheid besteht, dessen Teil der Kenntnisnahmebescheid wird. Fehlt es an einem solchen, entfaltet der Kenntnisnahmebescheid keine Rechtswirkungen.