Verwaltungsgerichtshof
29.10.2015
Ro 2015/07/0032
Die Rechtswirkungen eines Kenntnisnahmebescheides können sich nur dann entfalten, wenn ein aufrechter Genehmigungsbescheid besteht, dessen Teil der Kenntnisnahmebescheid wird. Fehlt es an einem solchen, entfaltet der Kenntnisnahmebescheid keine Rechtswirkungen.