Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2015

Geschäftszahl

Ro 2015/07/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/09/0066 E 24. März 2015 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Formalpartei (Partei ohne materielle subjektiv-öffentliche Rechte) ist berechtigt, die Verletzung ihrer prozessualen Rechte, die für sie subjektive Rechte darstellen, beim VwGH geltend zu machen (E 16.9.1999, 99/07/0042). Der Formalpartei kommt daher zur Durchsetzung ihrer aus der durch Gesetz eingeräumten Stellung folgenden prozessualen Befugnisse auch Revisionslegitimation iSd Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG zu vergleiche E 10. Juni 1999, 99/07/0066; E 1. Juli 2005, 2003/03/0082).