Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/06/0126

Rechtssatz

Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren stehen in so engem Zusammenhang mit Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Nachbargrundstück und dessen Wert bzw. auf den ungestörten Genuss des Eigentums am Nachbargrundstück, dass sie als "civil rights" im Sinn des Artikel 6, MRK anzusehen sind (Hinweis E vom 19. Mai 2015, Ro 2015/05/0004, mwH auf die Judikatur des EGMR). Dies gilt auch für Nachbarrechte in dem dem Revisionsfall zugrunde liegenden Bauauftragsverfahren hinsichtlich einer allenfalls vorschriftswidrigen baulichen Anlage.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/06/0129